ALLGEMEINES
Die freien Trainer des Ateliers für Mediation bieten Maßnahmen in Form von Vorträgen, Seminaren, Coachings, Trainings, Workshops sowie Mediationsausbildungen an. Diese können sowohl offene wie auch geschlossene Trainingsmaßnahmen sein und Inhouse wie auch in externen Tagungsstätten bzw. in den Räumen des Auftraggebers abgehalten werden.
Die Trainingsmaßnahmen bedienen sich stets fundierten und neuen Erkenntnissen und werden ausschließlich durch die TrainerInnen des Ateliers für Mediation durchgeführt.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Daniela Happel, Atelier für Mediation, im Folgenden «Anbieter» genannt, führen Beratung und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Die AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Dienstleistungen und Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Zustandekommen des Vertrages:
Der Vertrag kommt auf dem Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs oder aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmenden und schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die Platzreservierung für Veranstaltungen von der Dauer eines Tages oder länger erfolgt, wenn die Anmeldung schriftlich vorliegt und die Teilnahme-Gebühr beglichen ist. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das in diesem Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht zu.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an
Daniela Happel
Atelier für Mediation
Westerhamerstr, 13
83629 Weyarn
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben bzw. Wertersatz zu leisten. Dies gilt jedoch nicht für Veranstaltungen und Einzelsitzungen, die bereits durchgeführt worden sind.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
HAFTUNG DES TEILNEHMENDEN
Die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen. Die Anbieter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Anbieter übernehmen keine Gewähr bezüglich der Übertragbarkeit der Lehrgangsinhalte in die eigene Praxis.
Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erkennen mit diesem Auftrag ausdrücklich an, dass sie innerhalb und außerhalb der Trainingsmaßnahmen die volle Verantwortung für sich und ihr Handeln übernehmen. Die Teilnahme an etwaigen Übungen sind freiwillig und die Anweisungen des Trainers sind als Vorschläge zu verstehen, denen der Teilnehmende aus freiem Willen und nur soweit folgt, wie er es selbst verantworten kann.
Für Schäden, die der Teilnehmende sich selbst und anderen Personen oder Dingen zufügt, sowie für jedes Risiko, das er eingeht,
haftet der Teilnehmende allein.
VERPFLICHTUNG DES TEILNEHMENDEN
Jeder Teilnehmende nimmt aus eigenem, freien Willen am Training teil und trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen während des Trainings oder der Beratung.
Aus methodischen Gründen ist die durchgehende Anwesenheit der Teilnehmenden während des gesamten Trainings erforderlich. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist während des Trainings nicht gestattet.
RÜCKTRITT DES KUNDEN/TEILNEHMENDEN
Bei Trainings oder Seminaren (außer Mediationsausbildung, siehe Ausbildungsvertrag)
Zunächst besteht die Möglichkeit, eine/n, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllende/n ErsatzteilnehmerIn zu stellen oder die Teilnahme bis 21 Tage vor Veranstaltung ohne Angabe von Gründen
schriftlich abzusagen.
Für die oben genannten Fälle (Ersatz oder Absage) wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,– € berechnet.
Bei Rücktritt bzw. ordentlicher Kündigung nach 21 Tagen gilt folgende Preisstaffelung:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vorher 50 % der Teilnahmegebühr
Bei Rücktritt bis 8 Tage vorher 75 % der Teilnahmegebühr
Danach: 100 % der Teilnahmegebühr
Bei individuellen Begleitungen in Einzelsitzungen:
Eine individuelle Begleitung in einer Einzelsitzung stellt keine Veranstaltung im obigen Sinne dar. Ein zwischen Kunde und dem Anbieter zuvor einvernehmlich vereinbarter Termin ist vom Kunden spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Der Kunde ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Sitzungen, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist abgesagt werden oder zu denen der Kunde ohne Absprache nicht erscheint, sind voll zu bezahlen.
ÄNDERUNGEN UND ABSAGEN DURCH DIE ANBIETER
Der Anbieter behält es sich vor, Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren. Der Anbieter kann Termin- und Ortsverschiebungen vornehmen, sofern dem Kunden dadurch kein Schaden entsteht. In Fällen höherer Gewalt (z.B. bei Krankheit des Trainers, Anreiseschwierigkeiten oder sonstiger Verhinderung) kann die Trainingsmaßnahme abgesagt und ein geeigneter Ersatztermin vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber kann aufgrund Änderungen oder –absagen keine Schadensersatzansprüche ableiten.
FORM VON ERKLÄRUNGEN
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist München.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.